Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir wollen ein klares Verhältnis zu unseren Kunden. Deshalb setzen wir auf verständliche sowie unkomplizierte Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die jeweils neuste und gültige Version publizieren wir hier auf unserer Webseite.
1. Gegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung der von der betterPortrait AG, Weidenweg 15, 4310 Rheinfelden (nachfolgend "betterPortrait") angebotenen cloudbasierten SaaS-Plattform zur automatisierten Bearbeitung von Mitarbeiterportraits.
Die AGB gelten ergänzend zu individuell abgeschlossenen Verträgen und Offerten zwischen betterPortrait und dem Kunden (nachfolgend "Kunde").
Alle von betterPortrait kommunizierten Kosten und Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer sofern nicht explizit anders spezifiziert.
betterPortrait behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Mitteilung anzupassen, sofern nicht anders angekündigt mit sofortiger Wirkung.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen betterPortrait und dem Kunden kommt durch schriftliche Annahme einer Offerte per Mail, durch Unterzeichnung eines Vertragsdokuments oder durch Inanspruchnahme der Leistung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Zahlungsbedingungen
Sofern im individuellen Vertrag oder in der Offerte nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Bestimmungen:
Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar.
Bei verspäteter Zahlung ist betterPortrait berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. sowie Mahngebühren zu erheben.
Der Kunde anerkennt, dass betterPortrait im Falle einer Betreibung mit einem Inkassobüro zusammenarbeitet, und dass dabei zusätzliche Kosten für den Kunden anfallen. betterPortrait verrechnet CHF 75 als Aufwandsteilentschädigung für die Übergabe der Forderung an das Inkassobüro.
Bei andauerndem Zahlungsverzug kann betterPortrait ohne Ankündigung seine Leistungen aussetzen oder den Vertrag ausserordentlich kündigen. Jegliche Schadenersatzansprüche des Kunden in Zusammenhang mit einer solchen Aussetzung sind ausdrücklich wegbedungen.
4. Wiederkehrende Leistungen und Vertragslaufzeit
Wiederkehrende Leistungen (z. B. Lizenzen oder Plattformzugänge) werden für eine initiale Laufzeit von zwölf (12) Monaten abgeschlossen, sofern nicht anders vereinbart. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf (12) Monate, wenn er nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
5. Zusatzaufwände und Spesen
Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen (z. B. zusätzliche Schulungen, individuelle Anpassungen oder technische Integrationen), werden nach Aufwand zu einem Stundensatz von CHF 180 abgerechnet. Reisekosten und Spesen, die im Rahmen von Kundenprojekten entstehen, werden nach effektivem Aufwand weiterverrechnet.
6. Kompatibilität und technische Voraussetzungen
Die Plattform ist für moderne Browser optimiert. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die uneingeschränkte Nutzbarkeit bei veralteten, nicht unterstützten oder individuell eingeschränkten Systemumgebungen beim Kunden.
7. Hosting und Verfügbarkeit
Bei Nutzung der cloudbasierten SaaS-Plattform strebt betterPortrait eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit von 99.9 % an. Davon ausgenommen sind planmässige Wartungsfenster sowie Unterbrechungen infolge höherer Gewalt oder unvorhersehbarer technischer Probleme.
Wird die Plattform auf Wunsch des Kunden als On-Premises-Lösung bereitgestellt, übernimmt betterPortrait keine Verantwortung für den laufenden Betrieb oder die Verfügbarkeit. In diesem Fall beschränkt sich die Leistungspflicht von betterPortrait auf die einmalige Bereitstellung und Inbetriebnahme der Softwarelösung gemäss den vertraglich vereinbarten Spezifikationen.
8. Referenznennung und Bildverwendung
betterPortrait ist berechtigt, den Kunden namentlich mit Logo, Unternehmensgrösse und Fluktuation oder Anzahl verarbeiteter Bilder pro Jahr als Referenz zu nennen.
Mitarbeiterfotos dürfen nur verwendet werden, wenn diese durch den Kunden bereits öffentlich zugänglich gemacht wurden (z. B. auf der Unternehmenswebsite). Ansonsten bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
Auf Referenznennung kann auf Wunsch vom Kunden ohne Begründung verzichtet werden. Erteilte Freigaben können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
9. Haftung
Die Haftung des Anbieters ist auf grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte, direkte Schäden beschränkt. Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder Folgeschäden wird – soweit gesetzlich zulässig – jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Haftungssumme ist auf den jährlichen Lizenzbetrag begrenzt.
10. Datenschutz und Mitwirkungspflicht
Die Parteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus.
Die Verarbeitung von Personendaten erfolgt gemäss geltendem Datenschutzrecht und der separat abgeschlossenen Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung (ABV).
Der Kunde verpflichtet sich, betroffene Personen (insbesondere Mitarbeitende) transparent zu informieren und allfällige notwendige Einwilligungen für die Verwendung von hochgeladenen Bildern einzuholen.
11. Schlussbestimmungen
Auf die vorliegenden AGB sowie auf sämtliche mit betterPortrait abgeschlossenen Verträge findet ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht, Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesen AGB sowie den ihnen zugrundeliegenden Verträgen oder anderen Geschäften sind unter Vorbehalt der gesetzlichen Rechtsmittel ausschliesslich die sachlich zuständigen Gerichte vom Kanton Aargau zuständig.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB (einschliesslich dieser Bestimmung) sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.